Immobilieninvestmentgesellschaft
real estate investment company; Bezeichnung für eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), die die ihr überlassenen Vermögenswerte in Immobilien anlegt. Aufgrund der rechtlichen Vorschriften des KAGG sind I. dazu verpflichtet, die ihnen von den Einlegern anvertrauten Gelder im eigenen Namen und für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Prinzip der Risikostreuung in Grundstücken und Erbbaurechten anzulegen. Dabei ist bei der Anlage der Kundeneinlagen zu beachten, dass diese gesondert von dem eigenen Vermögen der I. anzulegen sind. Zugleich ist die I. dazu verpflichtet, über die sich aus der Kapitalanlage ergebenden Rechte der Einleger Urkunden auszustellen, die die Forderungen der Einleger gegenüber der I. verbriefen. Das gesamte Vermögen und sämtliche Erträge des Fonds gehören daher unmittelbar den Anteilsinhabem.
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