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Ausgabe 2014
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Hauptversammlungsteilnahme

participation in the general meeting of shareholders. An der Hauptversammlung sollen neben den Aktionären auch die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats teilnehmen. Die Teilnahme der Aktionäre kann persönlich oder durch Vertreter erfolgen. Jeder Aktionär ist dabei zur Teilnahme berechtigt. Als Vertreter kommen Banken, Schutzvereinigungen oder natürliche Personen in Frage. Diese werden durch eine Vollmacht legitimiert. Um persönlich an einer Hauptversammlung teilnehmen zu können muss die Aktionärseigenschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung gegeben sein. Bei Inhaberaktien bedarf es hierzu der Sperrung der im Bankdepot befindlichen Aktien, um sicherzustellen, dass zwischen der Versendung der Stimmkarten und der Hauptversammlung die Aktien nicht veräußert werden.





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