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Ausgabe 2014
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Handelsbefugnis an der Börse

admission to participate at the exchange. Handelsbefugnis erhält, wer im Zulassungsverfahren zeigt, dass er die zum Börsenhandel notwendige Zuverlässigkeit besitzt und die berufliche Eignung dazu hat. Die berufliche Eignung verlangt, dass die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind. Dies wird durch eine Prüfung vor der Prüfungskommission einer Börse nachgewiesen. - Vgl. auch Börsenzulassung von Personen und Börsenzulassung von Unternehmen.





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