Gratisaktien
Freiaktien, Zusatzaktien, bonus shares/stocks. G. sind Aktien, die der Aktionär ohne Zahlung aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhält (§§ 207 ff. AktG). Da der Gesellschaft keine Mittel zufließen, bleibt ihr Wert gleich. Im Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschafts mitteln und Nennwertaktien muss die AG zusätzliche Aktien (Berichtigungsaktien) ausgeben, damit die Summe der Nennwerte der Aktien mit dem (höheren) Grundkapital übereinstimmt. Infolge der Ausgabe der Berichtigungsaktien wird das Nettovermögen der AG auf eine größere Anzahl von Aktien verteilt. Daher sinkt der Wert pro Aktie rechnerisch proportional zur Anzahl der Berichtigungsaktien. Die Aktionäre haben ein Bezugsrecht auf Berichtigungsaktien. Daher ist ihr Vermögen unverändert. Sie erhalten zwar G., andererseits vermindert sich der Wert der vorher gehaltenen Aktien. Im Fall von Stückaktien erhöht sich wegen der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital. Die Ausgabe von Berichtigungsaktien kann unterbleiben. Dann steigt der auf die einzelne Aktie entfallende Anteil am Grundkapital, der Börsenkurs bleibt ceteris paribus gleich. Falls die AG dennoch zusätzliche Aktien ausgibt, sinken der Anteil am Grundkapital und der Börsenkurs je Aktie proportional zum Bezugsverhältnis. Der letzte Fall entspricht einer Aktienteilung bzw. einem Stock Split. Die Ausgabe von Splitaktien erfolgt in den USA, um den Kurs pro Aktie leichter zu machen. Bei der Aktienteilung ist in Deutschland zu beachten, dass der Anteil je Aktie am Grundkapital mindestens 1 EURO betragen muss (§ 8 III AktG). In den USA werden G. auch als Stock Dividends zu Lasten des Jahresgewinns ausgegeben. - Vgl. auch Scrip.
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