gesperrte Stücke
blocked securities Wertpapiere einer Emission, die nach der Platzierung am Kapitalmarkt erst nach Ablauf einer vorab festgelegten Sperrfrist von den Ersterwerbem verkauft werden dürfen. Der Wertpapierinhaber erhält für diese vertragliche Sperrverpflichtung gegenüber dem Emittenten meistens eine höhere als die übliche Verzinsung oder eine Prämienzahlung. - Falls der Eigentümer die g.St. früher als vereinbart wieder veräußern möchte und der Emittent auf Grund mangelnder Nachfrage die Wertpapiere selbst in seinen Eigenbestand nehmen muss, so kommt es vereinbarungsabhängig zu einer teilweisen Rückerstattung der gezahlten Prämie. - Vgl. auch Sperrfrist.
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