Freimakler
outside broker. Die von der Börsengeschäftsführung zuzulassenden F., bei denen es sich um Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierhandelsunternehmen oder Wertpapierhandelsbanken handelt, vermitteln gegen eine Courtage in sämtlichen Segmenten Wertpapiergeschäfte, wobei sie auch Eigen- und Aufgabegeschäfte tätigen können. Im Geregelten Markt und Freiverkehr übernehmen sie zudem als Skontroführer die Feststellung des nichtamtlichen Börsenpreises. - Vgl. auch Börsenhandeisteilnehmer, skontroführende Makler.
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