freie Makler
Freimakler,; sind privatrechtlich organisierte Handelsmakler, die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassen sind. Sie unterliegen gewerblichen Beschränkungen und dürfen im Börsenhandel vermitteln. Zusätzlich ist es ihnen auch gestattet Geschäfte auf eigene Rechnung auszuüben, die allerdings auf ein gewisses Volumen gesetzlich begrenzt sind. Ihre Aufgaben können sie in sämtlichen Börsensegmenten des Präsenzhandels, des Computerhandels und des OTC-Handels wahrnehmen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|