Free Float
Streubesitz. Der F.F. bezeichnet denjenigen Anteil einer Emission, der sich nicht im Festbesitz eines oder mehrerer Aktionäre befindet, sondern an der Börse frei handelbar ist. Ein hoher F.F. bedeutet regelmäßig auch eine hohe Börsengängigkeit. Im Rahmen der Zulassung von Wertpapieren bestehen Mindestanforderungen für den F.F. So müssen beispielsweise bei der Zulassung von Aktien zum Handel mit amtlicher Notierung mindestens 25 Prozent der zuzulassenden Aktien im Publikum breit gestreut sein, sofern nicht schon eine geringere Quote aufgrund des hohen Volumens einen ordnungsgemäßen Handel gewährleistet.
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