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Ausgabe 2014
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Factoring

factoring; Bezeichnung für den regelmäßigen Ankauf von Geldforderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen gegenüber einem Drittschuldner durch einen Factor. Der Factor kann dabei ein Kreditinstitut oder ein spezielles Finanzierungsinstitut sein. Nach Abtretung der Forderungen an den Factor im Rahmen einer Globalzession erhält der Factoringkunde sofort Liquidität und kann diese in der eigenen Geschäftstätigkeit einsetzen. Die Höhe dieser Auszahlung bestimmt sich nach dem Wert der verkauften Forderungen, vermindert um einen Abschlagsbetrag, der zum einen das Forderungsausfallrisiko (Ausfallrisiko) für den Factor absichem soll und zum anderen das Entgelt für die Leistung des Factors darstellt. Als rechtliche Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen dem Factor und dem Unternehmen als Factoringkunden gilt im Rahmen eines Kaufvertrags der § 305 BGB.





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