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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Europäisches Währungssystem I

European Monetary System /; bezeichnet ein ehemaliges, durch ein Abkommen der Zentralbanken der EG-Mitgliedstaaten, entstandenes Wechselkursverbundsystem für eine engere währungspolitische Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Europäischen Gemeinschaft (EG) bzw. der Europäischen Union (EU). Ziel war eine stabile europäische Währungszone. Wechselkursschwankungen zwischen den beteiligten Währungen sollten verringert und der politische Integrationsprozess innerhalb Europas sollte vorangetrieben werden. Im Mittelpunkt des EWS I stand ein System fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse, um die bis August 1993 Bandbreiten von ± 2,25%, für Spanien, Italien und Portugal zeitweise ± 6%, bestanden. Im September 1992 erfolgte der Austritt Großbritanniens und Italiens (Wiedereintritt am 25. November 1996) aus dem EWS I. Infolge extremer spekulativer Attacken 1993 wurden die Bandbreiten auf ± 15% erweitert. Nur zwischen der BRD und den Niederlanden blieb eine Bandbreite von ± 2,25% erhalten. Im Rahmen dieser Bandbreiten durften die Wechselkurse der beteiligten Währungen frei schwanken, ohne dass ein Eingreifen der Zentralbanken erfolgte. Erst bei Erreichen der oberen oder unteren Interventionspunkte zwischen zwei oder mehreren der EWS-Währungen bestand eine Verpflichtung der betroffenen Zentralbanken, die Währungen der Partnerländer zur Stabilisierung der Devisenkurse zu kaufen oder zu verkaufen. Zu diesem Zweck wurde im Rahmen des EWS I ein Kreditsystem entwickelt, um den Zentralbanken die Möglichkeit zu geben, den mit der Teilnahme am EWS I entstehenden Interventionspflichten nachkommen zu können. Das Ziel dieses Kreditsystems liegt in der kurzfristigen Finanzierung von Interventionen, dem kurzfristigen Währungsbeistand der EU- Zentralbanken und dem mittelfristigen Beistand zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Auf der Grundlage des Vertrags über die Europäische Union sollte das EWS I für die an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Staaten langfristig durch eine einheitliche europäische Währung ersetzt werden. Mit Beginn der dritten Stufe der Währungsunion am 1. Januar 1999 erfolgte die unwiderruflich Festlegung der Wechselkurse, zu denen die Währungen der einzelnen Beitrittsländer durch die gemeinsame europäische Währung ersetzt werden. Dieses Datum bildete zugleich das Ende des EWS I und den Übergang zum Europäischen Währungssystem II.





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