Europäisches Währungssystem II
European Monetary System II. Der Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bildete zugleich den Abschluss des Europäischen Währungssystems I. An seine Stelle trat das EWS II, für den kein Zwang zur Teilnahme besteht. Dessen Ziel ist eine Verbindung zwischen den an der Währungsunion teilnehmenden Staaten und den EU-Staaten, die den Euro als gemeinsame Währungseinheit noch nicht eingeführt haben, um letztere mittel- bis langfristig an die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion heranzuführen. Der Wechselkursmechanismus funktioniert auf Basis von Leitkursen, die gegenüber dem Euro festgelegt wurden und für die im Regelfall eine Bandbreite von ± 15% besteht. Diese erfolgte unter Beteiligung der Finanzminister, der Europäischen Zentralbank, der Präsidenten der nicht teilnehmenden nationalen Zentralbanken und der Europäischen Kommission. Auf Antrag einzelner Staaten ist auch die Fixierung engerer Bandbreiten möglich. An den für die jeweiligen nationalen Währungen festgelegten Interventionspunkten erfolgen automatisch Interventionen in unbegrenzter Höhe, allerdings kann auf diese verzichtet werden, wenn eine Intervention dem allgemeinen Ziel der Preisniveaustabilität entgegenwirken würde.
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