Einzelwertberichtigung
allowances for doubtful accounts. Der Grundsatz der Einzelbewertung gilt auch für Forderungen. Soweit sich spezielle Risiken erkennen lassen, werden einzelne Forderungen neu bewertet und der vermutliche Ausfall abgesetzt. Dies erfolgt durch Abschreibung einer Forderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Eine E. erfolgt für jede Forderung separat. Bei größeren Forderungsbeständen, bestehend aus zahlreichen kleineren Forderungen ist es aber i.d.R. nicht möglich oder zu aufwendig sämtliche Forderungen einzeln zu bewerten. Deshalb wird in der Praxis häufig die Pauschalwertberichtigung angewendet.
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