Eigenhändler
dealer. 1. Ausführender von Geschäften, die für eigene Rechnung der Bank abgeschlossen werden und bei denen die betreffenden Wertpapiere in den eigenen Bestand der Bank eingebucht werden. - 2. Vermittler von Wertpapieren, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen sind und deshalb ohne die Einschaltung eines Kursmaklers gehandelt werden. - Die Abrechnung der Geschäfte gegenüber den Kunden erfolgt auf Basis der von der Bank festgelegten An- und Verkaufskurse. Diese sind entweder unterschiedlich hoch, so dass die Bank die anfallenden Spesen und Gebühren über die Geld-Brief-Spanne erhebt oder die Bank stellt einen einheitlichen Kurs und berechnet Spesen und Gebühren separat. - Zu den Geschäften von E. sind auch Tafelgeschäfte zu zählen. Hierbei werden Wertpapiere am Bankschalter gegen Barzahlung gekauft oder verkauft und dem Kunden direkt ausgehändigt oder von ihm entgegengenommen. - Vgl. auch Eigenhandel.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|