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| Doppelminussharp price markdown; an den deutschen Börsen verwendeter Kurszusatz, der auf größere Kursverluste im entsprechenden Wertpapier hinweist. Eine D. -Ankündigung bei Wertpapieren im vor- börslichen Handel oder zur Börseneröffnung signalisiert, dass mit einem mindestens zehnprozentigen Kursverlust gerechnet wird. Die D.-Ankündigung wird vom jeweiligen Kursmakler vorgenommen. - Gegensatz: Doppelplus. 
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| Weitere Begriffe : Bewertung bebauter Grundstücke | Straight Debt | Gewinnrendite | ||||||||||||||||||||||||||||
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