| Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
| 
 | ||||||||||||||||||||||||||||
|  | ||||||||||||||||||||||||||||
| 
 | ||||||||||||||||||||||||||||
| Dividendenrecht der Aktionäredividend right of shareholders; Anspruch des Aktionärs auf Anteil am Gewinn. Das D. liegt vor bei Aktien mit Dividendengarantie, bei Vorzugsaktien mit festgelegtem Dividendensatz und wenn die Hauptversammlung eine Gewinnausschüttung beschlossen hat. 
 | ||||||||||||||||||||||||||||
| Weitere Begriffe : Aktienoptionen und Aktienbezugsrechte als Vergütungsbestandteil | Teilliberierung | Rechtsaufsicht über die Börsen | ||||||||||||||||||||||||||||
| Copyright © 2014  Banklexikon.info Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |