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Dividendengarantiedividend guarantee; Verpflichtung zur Zahlung einer Mindestdividende an die Aktionäre durch Dritte (z.B. Mehrheitsaktionär). Die D. ist bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien eine Entschädigung für den Verzicht auf das Stimmrecht. Im Allgemeinen ist die D. zeitlich befristet und bei Nichtzahlung von Dividenden in späteren Jahren nachzuholen.
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Weitere Begriffe : Höchstwertprinzip | Restricted List | diskontieren | ||||||||||||||||||||||||||||
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