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Dividendenrecht der Aktionäredividend right of shareholders; Anspruch des Aktionärs auf Anteil am Gewinn. Das D. liegt vor bei Aktien mit Dividendengarantie, bei Vorzugsaktien mit festgelegtem Dividendensatz und wenn die Hauptversammlung eine Gewinnausschüttung beschlossen hat.
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Weitere Begriffe : Aktienoptionen und Aktienbezugsrechte als Vergütungsbestandteil | Teilliberierung | Rechtsaufsicht über die Börsen | ||||||||||||||||||||||||||||
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