Deutsche Mark
DM, DEM, D-Mark:; seit der Währungsreform von 1948 das gesetzliche Zahlungsmittel im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West). Eine DM wird in 100 Pfennige unterteilt. Das Banknotenmonopol obliegt der Deutschen Bundesbank, während die Münzhoheit bei der Bundesregierung liegt. Im Zuge der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion mit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und Berlin (Ost) vom 1.7.1990 wurde das Geltungsgebiet der DM auf das Staatsgebiet der ehemaligen DDR und Ostberlin ausgeweitet. Mit diesem Schritt wurde die dort gültige und seit dem Jahr 1968 als Mark der Deutschen Demokratischen Republik bezeichnete Währung ersetzt. - Zum 1.1.1999 wurde im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion der Euro in allen teilnehmenden Volkswirtschaften als allein gültige Währung etabliert. Die DM stellte ab diesem Zeitpunkt lediglich eine Untereinheit des lediglich als Buchgeld vorhandenen Euro dar. Im Barzahlungsverkehr war die DM bis zum 01.01.2002 im Umlauf.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|