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                             Derivate nach Kreditwesengesetz derivatives according to German Banking Law. Derivate sind nach § 1 XI S. 4 KWG als Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte, deren Preis unmittelbar oder mittelbar abhängt von dem Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, dem Börsen- oder Marktpreis von Geldmarktinstrumenten, dem Kurs von Devisen oder Rechnungseinheiten, Zinssätzen oder anderen Erträgen oder vom Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Edelmetallen.  
 
 
 
 
                        
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