Derivate nach Kreditwesengesetz
derivatives according to German Banking Law. Derivate sind nach § 1 XI S. 4 KWG als Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte, deren Preis unmittelbar oder mittelbar abhängt von dem Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, dem Börsen- oder Marktpreis von Geldmarktinstrumenten, dem Kurs von Devisen oder Rechnungseinheiten, Zinssätzen oder anderen Erträgen oder vom Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Edelmetallen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|