Cap
In den Emissionsbedingungen derivativer Finanzprodukte wie Optionsscheine oder Zertifikaten festgelegter Höchstbetrag. bis zu dem der Inhaber des Derivats von einem Kursanstieg oder -rückgang des Basisobjekts profitiert.
Zins-Cap. 1. Zinsdeckel, Zinsobergrenze. Bezeichnung für eine festgesetzte Zinsobergrenze, die bei variabel verzinslichen Anleihen oder Kreditverträgen vereinbart werden kann. Steigt der Referenzzinssatz über den C. hinaus, konstituiert der C. den zu zahlenden Zinssatz (z.B. Collared Floating Rate Note). Als C. kann auch der maximale Zinsanstieg pro vereinbarter Periode bezeichnet werden. — 2. Zinsbegren- zungsvereinbarung, die eigenständig gehandelt wird. Der Inhaber eines C. erhält für eine bestimmte Laufzeit und auf einen fixen Betrag bezogen eine Ausgleichszahlung vom Verkäufer, wenn der Referenzzinssatz (z.B. ein- oder dreimonats-Euribor) eine festgelegte Grenze überschreitet. Die Höhe der Ausgleichszahlung bestimmt sich aus der Differenz zwischen Referenzzinssatz und der in den Emissionsbedingungen festgelegten Zinsobergrenze. Für diese Versicherung gegen Zinssteigerungen erhält der Verkäufer des C. eine einmalige oder laufende Prämie (Cap-Prämie). - Gegensatz: Floor.
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