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Callable BondAnleihe, die mit einer Option ausgestattet ist, mittels derer der Emittent einen Teil oder die ganze Emission vor Endfälligkeit zurückkaufen kann. C.B. werden gewöhnlich vorzeitig ausgeübt, wenn die Marktzinsen so weit gefallen sind, dass eine neue Emission für den Emittenten vorteilhafter als die Bedienung des alten C.B. plus die durch die Neuemission entstehenden Kosten ist.
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Weitere Begriffe : Investment Commitee | Finanzanlagen | Gewinnabführungsvertrag | ||||||||||||||||||||||||||||
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