Bundespapiere, Emissionsverfahren
Bundeswertpapiere, German Government Bonds. Als B. bezeichnet man die Bundesanleihen (zehn und dreißig Jahre Laufzeit), Bundesobligationen (fünf Jahre Laufzeit), Bundesschatzanweisungen (zwei Jahre Laufzeit), Finanzierungsschätze des Bundes (ein bis zwei Jahre Laufzeit), U-Schätze (unverzinsliche Schatzanweisungen, genannt "Bu-Bills", 6 Monate Laufzeit) und Bun- desschatzbriefe (typ A 6 Jahre Laufzeit, Typ B 7 Jahre Laufzeit), die allesamt dem kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarf der BRD dienen. - Bis Ende 1997 wurden B. über das Bundesanleihenkonsortium, ein Konsortium in Deutschland ansässiger Banken unter Führung der Deutschen Bundesbank, am Kapitalmarkt platziert. Dabei verpflichtete sich jeder Teilnehmer zur Übernahme auf eigene Rechnung eines seiner Konsortialquote entsprechenden Teilbetrages. Seit 1991 führte die Deutsche Bundesbank auf der Grundlage der aktuellen und der vergangenen Platzierungskraft der einzelnen Kreditinstitute eine etwa jährliche Neuberechnung dieser Quote durch. Ende 1997 wurde das Konsortium, das mittlerweile aus über hundert Kreditinstituten, wovon etwa die Hälfte in ausländischem Besitz war, bestand, durch die Bietergruppe Bundesemissionen ersetzt, da Bund und Deutsche Bundesbank erste positive Erfahrungen mit der Konditionenfindung unter schärferen Wettbewerbsbedingungen gemacht hatten. Aktuell werden sämtliche B. innerhalb der Bietergruppe Bundesemissionen generell im Tenderverfahren versteigert, mit Ausnahme des freihändigen Verkaufs von Marktpflege- und Kurspflege- beträgen der Deutschen Bundesbank. Der Bietergruppe Bundesemission gehören zum größten Teil die ehemaligen Mitglieder des Bundesanleihenkonsortiums an. Jährlich wird die Platzierungskraft der Teilnehmer überprüft und veröffentlicht. Institute, die die erforderliche Mindestplatzierungskraft im vergangenen Jahr nicht erbringen konnten, scheiden aus der Bietergruppe aus, können aber grundsätzlich in Zukunft erneut aufgenommen werden. Eine Aufnahme steht für alle Kreditinstitute und Wertpapierhandel- shäuser mit inländischem Sitz sowie alle inländischen Filialen ausländischer Banken offen, soweit sie die von der Deutschen Bundesbank geforderten Kriterien erfüllen können.
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