Bonifikation
Bankierbonifikation, bonus. Die B. bezeichnet die Vergütung (Provision), die der Emittent an die Konsortialbank(en) im Rahmen einer Fremdemission von Wertpapieren zu zahlen hat. Sie stellt das Entgelt für die reine Vermittlungstätigkeit oder die Festübernahme der Wertpapiere mit anschließender Platzierung dar. Die B. wird im Konsortialvertrag festgelegt und be- misst sich nach einem bestimmten Prozentsatz des Nennwertes bzw. Platzierungsprei- ses.
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