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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Bodensatztheorie

bezeichnet eine von A. Wagner (1857) entwickelte Liquiditätstheorie. Im Gegensatz zu der von Hübner (1854) formulierten "goldenen Bankregel" wird nicht mehr die vollständige Betrags- und Fristenkongruenz von Aktiv- und Passivgeschäften für erforderlich gehalten. Statt dessen wird unter Verwendung der Wahrscheinlichkeitstheorie unterstellt, dass das Abzugsverhalten der einzelnen Einleger voneinander unabhängige Variablen sind. Folglich verbleibt ein stabiler Sockel (Bodensatz) langfristig beim Kreditinstitut. Demnach hätte ein Kreditinstitut nur in Höhe des über den Bodensatz hinausgehenden Schwankungsbereichs der Depositen Liquidität zu hinterlegen. - Bei der B. ist insbesondere problematisch anzumerken, dass denkbare Belastungen der Aktivseite, bspw. durch zugesagte Kreditlinien, Entlastungen der Passivseite, durch einen potenziellen Refinanzierungsspielraum und mögliche Schwankungen des Bodensatzes, bspw. durch Zinsänderungen bedingt, nicht berücksichtigt werden.





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