Fristenkongruenz
Fristenparallelität; bezeichnet jenen Zustand, in dem der Kapitalbedarf seiner zeitlichen Bindung entsprechend finanziert wird. Mithin stimmen Kapitalüberlassungsdauer mit der Kapitalbindungsdauer, mit dem Kapitaldienst und dem Einzahlungsrhythmus des finanzierten Investitionsobjekts überein. Das Postulat der F. unterstellt den Ausschluss eines Fristentrans- formationsrisikos für die Unternehmung und schlägt sich in der Formulierung der sog. "Goldenen Bankregel" nieder.
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