Blankett
blank form. Ein B. bezeichnet eine gedruckte Originalurkunde eines effektiven Wertpapiers, die noch keine Nummern und keine Kontrollunterschrift enthält. Das B. umfasst den Mantel und Bogen. - B. müssen der Zulassungsstelle zusammen mit dem Zulassungsantrag für Wertpapiere zu Prüfangszwecken vorgelegt werden und können außerdem im Falle einer notwendig gewordenen Lieferung von Ersatzstücken als Grundlage für den Nachdruck effektiver Stücke verwendet werden. B. selbst sind jedoch in keinem Fall lieferbare Wertpapiere.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|