Bereichsöffentlichkeit
sectoral disclosure. Kreis derjenigen Marktteilnehmer, die von kurserheblichen Tatsachen durch den Emittenten von Wertpapieren unterrichtet werden müssen, um der ihm obliegenden Ad-hoc-Publizitätspflicht zu genügen. Hierzu zählen neben den Handelsteilnehmern, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen und auch die Privatanleger. Die B. kann durch Veröffentlichung der publizitätspflichtigen Tatsachen in einem Börsenpflichtblatt oder deren Verbreitung über ein elektronisches Informationssystem hergestellt werden (§ 15 III WpHG).
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