Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
control/subordination and profit and loss transfer agreement. B. u.G. sind Unternehmensverträge, durch die eine Kapitalgesellschaft ihre Leitung einer anderen Gesellschaft unterstellt (Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichtet, ihren Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (Gewinnabführungsvertrag). Für die außenstehenden Aktionäre ergibt sich durch den Abschluss von B.u.G. der Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich (außenstehender Aktionär, Ausgleich) bzw. eine angemessene Abfindung (außenstehender Aktionär, Abfindung). Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss (Unternehmensverträge der AG, Abschluss), die Änderung und die Beendigung (Unternehmensverträge der AG, Beendigung) von B.u.G. sind in den §§ 291-299 AktG geregelt.
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