Basler Akkord
Basel Capital Accord. Der Baseler Akkord bezeichnet die Vorschläge des bei der Bank für Internationalen Zahlungsverkehr in Basel angesiedelten Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht und befasst sich mit der Neuregelung der Eigenkapitalvereinbarung der Kreditinstitute. Darin wird vor allem geregelt, in welchem Maße Kreditinstitute Eigenkapital Vorhalten müssen. Er ist eine Übereinkunft, die von den Vertretern der Aufsichtsbehörden wichtigsten Wirtschaftsnationen ausgehandelt wurde. Der B.A. hat keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern lediglich empfehlenden Charakter. Die Umsetzung erfolgt jedoch im allgemeinen in das jeweilige nationale Recht. Im Kern geht es bei dem B.A. um die Kapitalanforderungen an Banken. Die bisherigen Kapitalanforderungen gelten im Zuge der rasanten Entwicklung der Kapitalmärkte als nicht mehr ausreichend. Der B.A. baut dabei weitgehend auf drei Säulen auf. Die erste Säule soll dabei die Mindestkapitalanforderungen zur Unterlegung der Bankgeschäfte mit Eigenkapital festlegen. Risiko erwächst den Bankgeschäften gemäß dem B.A. vor allem aus dem Kreditgeschäft, dem Handelsgeschäft und den operationalen Risiken. Die zweite Säule befasst sich mit der Überwachung der Banken durch die jeweilige Bankenaufsicht, während die dritte Säule eine verstärkte gegenseitige Überwachung der Banken infolge einer gesteigerten Marktdisziplin propagiert. Der B.A. soll spätestens ab 2006 in Kraft treten.
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