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Ausgabe 2014
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Börsenpflicht

bezeichnet eine Maßnahme zur Gewährleistung von Liquidität an Börsen. Demnach müssen Aufträge grundsätzlich börslich abgewickelt werden bzw. sofern sie unterhalb bestimmter Werte, den sogenannten Börsenpflichtlimiten, liegen. Eine solche B. existiert beispielsweise an der Swiss Exchange. Dort sind Einzelaufträge in Anleihen und Optionen unter 100.000 CHF sowie in Aktien unter 200.0         CHF genauso wie Sammelaufträge unter einem Wert von 1.000.000 CHF börsenpflichtig.





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Weitere Begriffe : Kontraktbedingungen für Aktienoptionskontrakte | International Financial Services Centre (IFSC) | Kurslimit
 
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