börsennotierte Aktien
exchange listed shares; werden an einem öffentlich zugänglichen, staatlich geregelten und überwachten Markt gehandelt (§ 2 II AktG). An deutschen Börsen entsprechen die Segmente Amtlicher Handel und Geregelter Markt, nicht jedoch der Freiverkehr dieser Definition. Die neu gegründeten Segmente Neuer Markt und SMAX erfüllen diese Definition, da die dort gehandelten Werte unter anderem die Zulassungsvoraussetzungen des Geregelten Marktes erfüllen müssen. Die Aufnahme der Aktien einer AG in den Handel an einem der Börsensegmente setzt eine Zulassung nach den Vorschriften des Börsengesetzes und der Börsenzulassungs- verordnung voraus. Nach der Zulassung unterliegen die AGs segmentabhängigen Berichts- und Publizitätspflichten. - Vgl. auch Börsenzulassung.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|