Börsengeschäfte
stock market transactions. Als B. werden alle Geschäftsabschlüsse in den zum Börsenhandel zugelassenen Objekten bezeichnet, die im Präsenzhandel unter Vermittlung von Kursmaklem sowie Freimaklem Zustandekommen oder in einem an der Börse zugelassenen elektronischen Handelssystem automatisch herbeigeführt werden (Matching). Ebenso zählen hierzu die Direktgeschäfte unter den Börsenhändlern, die die Kreditinstitute an der Börse vertreten (Börsenhandelsteil- nehmer). - Vgl. auch Börsenhandel.
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