Anträge von Aktionären für die Hauptversammlung der AG
shareholders\' applications for the general meeting. Jeder Aktionär einer Gesellschaft kann Anträge für die Hauptversammlung stellen. Handelt es sich dabei um einen Gegenantrag zu einem von Vorstand oder Aufsichtsrat bekanntgemachten Tagesordnungspunkt, ist dieser von der Gesellschaft zu veröffentlichen, sofern er innerhalb einer Woche nach Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eintrifft und bestimmte Formalien erfüllt. So bedarf der Gegenantrag einer Begründung, die u.a. keine offensichtlich falschen Angaben, Irreführungen oder Beleidigungen enthält. Die Begründung muss nur veröffentlicht werden, wenn ihr Umfang 100 Worte nicht überschreitet. Gleiches gilt für Wahlvorschläge, wobei hier allerdings keine Begründung geliefert werden muss.
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