Einberufung der Hauptversammlung
calling of shareholders\' meeting. Die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand. Zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung ist auch der Aufsichtsrat befugt. Außerdem muss die Einberufung auch auf Verlangen einer Minderheit von mindestens fünf Prozent des Grundkapitals durchgeführt werden. Die Einberufung ist grundsätzlich in den Gesellschaftsblättem bekanntzumachen. Die Bekanntmachung muss die Firma, deren Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und die Tagesordnung enthalten. Weiterhin müssen die Teilnahmebedingungen dargelegt werden. Die Einberufung muss mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung erfolgen. Ist die Teilnahme an eine Hinterlegung der Aktien gebunden, so ist die Hauptversammlung mindestens einen Monat vor Ablauf der Hinterlegungsfrist einzuberufen.
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