Anleihekündigung
call-in of a loan/bond. Bei Anleihen mit Schuldnerkündigungsrecht hat der Emittent das Recht, das Anleihekapital vorzeitig zurückzuzahlen. Möglich sind auch lediglich Tilgungen bestimmter Tranchen, die i.d.R. durch ein Losverfahren ermittelt werden. Der Emittent versucht durch die A. i.d.R. seine Fremdkapitalkosten zu verringern, indem er die Anleihen bei sinkendem Marktzins nach unten konvertiert (Anleihen, Konvertierung). Es existieren auch Anleihen mit einem Gläubigerkündigungsrecht. In diesem Fall hat der Anleger das Recht, die Anleihe nach einem bestimmten Zeitraum jederzeit an einem oder mehreren Zinsterminen vorzeitig zu kündigen. Ein Kündigungsrecht zugunsten des Schuldners oder des Gläubigers besteht nur, wenn es in den Anleiheausstattungen vorgesehen ist.
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