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Ausgabe 2014
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Anleihen, Konvertierung

bondsäoans, conversion. Eine Konversionsanleihe entsteht durch die Umwandlung einer bestehenden Schuldverschreibung in eine Anleihe mit geänderten Zins- und Tilgungsmodalitäten. Der Anleiheschuldner ist zu einer Konversion berechtigt, wenn ihm eine solche Befugnis ausdrücklich in der Anlei- heaustattung eingeräumt worden ist oder er über ein Recht auf Kündigung der Anleihe verfugt. - Allgemein erfolgt die Konversion durch Kündigung der alten Anleihe seitens des Schuldners bei deutlich sinkendem Kapitalmarktzins. Die Anleihegläubiger entscheiden, ob sie in die Konvertierung einwilligen oder ob sie das Rückzahlungsangebot vorziehen. - Eine De-Facto- Zinskonvertierung nach unten liegt vor, wenn der Schuldner von einem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch macht und den Anlei- heinhabem eine neue Anleihe mit niedrigerem Nominalzins anbietet. - Eine Kündigung von Anleihen zum Zweck der Heraufkonvertierung (Erhöhung der Nominalverzinsung) wird der Schuldner u.U. dann vornehmen, wenn der Anleihekurs bei steigendem Zinsniveau stark fällt. In diesem Fall wird den Anleihegläubigern keine Kapitalrückzahlung angeboten.





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