Anlagepolitik von Investmentgesellschaften
investment policy of investment companies. Die A. bestimmt die Details der Anlage entsprechend den Anlagezielen (z.B. hohe Ausschüttungen oder hohe Kurschancen) und dem Fondstyp (Fondsarten). Sie umfasst u.a.: Die Auswahl der Wertpapiere, die Festlegung der Kauf- und Verkaufszeitpunkte, die Bestimmung des Anteils einzelner Wertpapiere am Fondsvermögen und die Bestimmung der liquiden Mittel. Im Rahmen der A. müssen die Anlagegrenzen des KAGG eingehalten werden.
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