Anlagefonds
investment fund. Ein A. ist nach schweizerischem Recht ein Vermögen, das aufgrund öffentlicher Werbung von Anlegern zum Zweck gemeinschaftlicher Kapitalanlage aufgebracht und von der Fondsleitung i.d.R. nach dem Grundsatz der Risikomischung für Rechnung der Anleger verwaltet wird. Die Anlage des Fondsvermögens erfolgt je nach Art des Fonds in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder in Immobilien (Wertpapierfonds, Geldmarktfonds, Immobilienfonds), daneben gibt es Fonds-Spezialprodukte (Spezialitätenfonds) und Anlagestrategiefonds. Schweizer A. müssen mit variablem Kapital ausgestattet sein und sind zur jederzeitigen Rücknahme der Anteilscheine verpflichtet.
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