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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Anlageausschuss

investment committee. Organ, das sich i.d.R. aus Fachleuten des Wertpapiergeschäfts und der Vermögensverwaltung zusammensetzt. Seine Aufgabe besteht in der Beratung der Geschäftsführung einer Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der globalen Anlagepolitik. Hieraus kann sich z.B. die Empfehlung ergeben, Aktien einer bestimmten Branche oder Region zu bevorzugen. Da dem A. kein Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsleitung einer Investmentgesellschaft zusteht, handelt es sich bei ihm um ein beratendes und nicht um ein entscheidendes Organ. A. gibt es auch bei verschiedenen Banken, die diese beratenden Sachverständigengremien für Vermögensverwaltungen und Großdepots installiert haben. Inhalte einer Anlageaus- schusssitzung, die im Jahr meist zwei- oder dreimal stattfindet, sind beispielsweise: Die Betrachtung von Fondsübersichten (hinsichtlich des Mittelaufkommens, der Wertentwicklung und der Konkurrenzentwicklung); Vertriebsaktivitäten, wie Veranstaltungen, Verkaufsförderung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit; die Betrachtung der Fondsstruktur (bei Rentenfonds: Ausrichtung nach Währungen, Nominalverzinsung, Laufzeiten, Kurse und Renditen, bei Aktienfonds: Verteilung nach Währungen, Branchen und Einzel werten); die Betrachtung des Kapitalmarktes (Rückblick, wirtschaftliche Entwicklung, geldpolitische oder gesetzgeberische Vorhaben, Zinsentwicklung, Entwicklung im Ausland etc.) sowie die Betrachtung der Anlagepolitik des Fonds (z.B. Beibehaltung der derzeitigen Laufzeitenstruktur oder Verstärkung von bestimmten Engagements, Aktionsvorbereitung für potentielle wirtschaftliche Entwicklungen u.a.).





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