Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen
appeal of the capital increase out of new funds. Kapitalerhöhungs- beschlüsse können angefochten werden, wenn sie gegen Gesetz bzw. Satzung verstoßen würden oder eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung der Altaktionäre zur Folge hätten. Bei Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss ist diese Benachteiligung z.B. dann gegeben, wenn der Ausgabepreis für die neuen Aktien unangemessen niedrig festgesetzt wird. Letztere Möglichkeit der Anfechtung entfällt jedoch, wenn es sich lediglich um einen mittelbaren Bezugsrechtsausschluss handelt, d.h. die neuen Aktien von einem Dritten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|