Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses bei AG und KGaA
challenge/contestation/opposition/appeal of the approval of year-end financial statements. Gemäß Aktiengesetz kann die Feststellung des Jahresabschlusses nur dann angefochten werden, wenn die Hauptversammlung über die Feststellung Beschluss fasst. Bei der AG erfolgt die Feststellung regelmäßig durch Vorstand und Aufsichtsrat (§172 AktG), bei der KGaA hingegen durch die Hauptversammlung (§ 286 AktG). Verstößt der Jahresabschluss gegen Gesetz oder Satzung, so unterliegt er nicht der Anfechtung, sondern ist von vornherein nichtig.
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