Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der AG
challen- ge/contestation/opposition/appeal of the supervisory board members‘ election. Die Wahl eines oder mehrerer Aufsichtsratsmit- glieder durch die Hauptversammlung kann wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung angefochten werden. Ist die Hauptversammlung bei der Wahl an Wahlvorschläge gebunden, kann die Anfechtung auch darauf gestützt werden, dass der Wahlvorschlag gesetzeswidrig zustande gekommen ist. - Vgl. auch Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen.
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