amtliche Notiz (Notierung)
official quotation. Die a.N. bezeichnet die Festsetzung des amtlichen Börsenkurses durch den jeweiligen skontroführenden Kursmakler (Skontroführer). Eine a.N. erfolgt in Form einer Kursnotierung für alle Wertpapiere, die zum amtlichen Handel zugelassen sind. Die Kurse werden durch einen amtlichen Kursmakler im amtlichen Kursblatt der Börse sowie im Wirtschaftsteil der Tagespresse und in anderen Medien veröffentlicht.
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