amtliche Kursfestsetzung (Kursfeststellung)
fixing of official quotations. Als Kurs i.e.S. bezeichnet man den amtlich notierten Preis eines Wertpapiers. Dieser wird an der Börse vom skontroführenden Kursmakler (Skontroführer) anhand der vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge so festgesetzt, dass ein möglichst großes Umsatzvolumen erreicht wird (Meistausführungsprinzip). Der ermittelte Kurs wird u.a. im amtlichen Kursblatt der Börse veröffentlicht. Nur amtliche, durch einen Kursmakler festgestellte Preise für Wertpapiere, Devisen, etc. sind Börsenkurse und dürfen als solche bezeichnet werden. - Vgl. auch amtliche Notiz.
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