Altaktionär
holder of old shares; Anteilseigner einer AG, der Altaktien hält, d.h. vor einer Kapitalerhöhung Aktien in Besitz hat. A. haben einen Anspruch Bezugsrechte auf neue Aktien (§ 186 AktG), Bezugsrechte auf Optionsanleihen, Bezugsrechte auf Wandelobligationen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte (§ 221 IV AktG) zu erhalten. Diese Bezugsrechte können von der Hauptversammlung unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden (§ 186 III AktG). - Vgl. auch Verwässerungsschutz.
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