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Ausgabe 2014
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Aktiensparen

equity saving; Sonderform des Wertpapiersparens, bei der die Anlage direkt in Aktien oder indirekt über Aktienfonds (Investmentsparen) erfolgt. Entsprechende divers strukturierte Modelle werden von und Kapitalanlagegesellschaften angeboten. Durch das Vermö- gensbildungsgesetz fördert der Gesetzgeber bei Beziehern niedriger Einkommen die Anlage in Beteiligungswerten wie Aktien, Aktienfondsanteilen u.a. durch eine zusätzliche Sparzulage. Sie beträgt 20% der vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen, soweit diese 408 Euro je Kalenderjahr nicht überschreiten. Als Sonderregelung können Arbeitnehmer in der neuen Bundesländern bis zum Jahr 2004 einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent pro Jahr erhalten. § 19a EStG eröffnet eine weitere Möglichkeit, den Anteil der Produktionsmittel in Arbeitnehmerhand zu erhöhen: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Beteiligungspapiere (u.a. Belegschaftsaktien, Aktienfondsanteile) unentgeltlich oder verbilligt überlassen. Der dabei zu erzielende Vorteil bleibt bis zur Hälfte des tatsächlichen Wertes der Vermögensbeteiligung und bis zu 150 Euro pro Jahr einkoifimensteuer- und sozialabgabenfrei. Eine weitergehende Durchbrechung des Prinzips der vorgelagerten Besteuerung besteht derzeit nur bei der z.B. von der Volkswagen AG praktizierten Anlage von Belegschaftsgeldem in betriebsfremden Fonds im Rahmen einer betrieblichen Altersteilzeitregelung.





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