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Ausgabe 2014
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Abschlussprüfer bei der AG

auditor, ist entweder ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes (-4 Lagebericht der AG) vomimmt. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich solche Unternehmen, bei denen es sich um eine kleine AG nach § 267 I HGB handelt. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Zu prüfen ist, ob gesetzliche Regelungen sowie Vorschriften nach dem Gesellschaftsvertrag und der Satzung eingehalten wurden. Erfolgt keine Prüfung, so kann der Jahresabschluss der Gesellschaft nicht festgestellt werden. Gewählt wird der Abschlussprüfer durch die Gesellschafter. Handelt es sich bei der zu prüfenden AG um ein Kreditinstitut, so sind die ergänzenden Vorschriften nach § 28 und § 29 KWG zu beachten.





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