Übernahme von Wertpapieren
Bei einer Emission übernimmt das Übernahme- konsortium die zu emittierenden Wertpapiere im Rahmen ihrer Übernahmefunktion vom Emittenten, damit die Wertpapiere am Markt platziert werden können. Die Ü. kann vollständig, also einschließlich des Absatzrisikos, von dem Konsortium vollzogen werden (Firm Commitment) oder das Konsortium verpflichtet sich lediglich, Zeichner für die Wertpapiere zu suchen (Best Effort). - Vgl. auch Emissionsarten und Underwriting.
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