Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Zinsswap

interest rate swap. Bei einem Z. handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung über den Tausch der Zahlung von festen Zinsen gegen die Zahlung von variablen Zinsen an mehreren zukünftigen Zeitpunkten. Beide Zinszahlungsströme besitzen dabei die selbe Laufzeit, lauten auf die selbe Währung und haben den selben Nennwert. Erhält ein Investor beispielsweise auf seine Forderungen eine variable Verzinsung, so kann er diese mit einem Z. gegen eine feste Verzinsung tauschen. Diese Vereinbarung betrifft nur den Investor und seinen Swap- Partner, der die Gegenseite im Tauschgeschäft einnimmt. Die eigentliche Forderung, die der Investor gegenüber einer dritten Partei hat, bleibt hiervon unberührt. Es handelt sich somit lediglich um den Tausch von Zinszahlungen. Üblicherweise werden Z. unter Beteiligung einer Bank durchgeführt, entweder als Swap Arrangeur oder als Swap Intermediary. Man unterscheidet Asset Swaps und Liability Swaps. Bei Asset Swaps handelt es sich um den Tausch von Zinszahlungen aus Forderungen; beim Liability Swap um den Tausch von Zinszahlungen aus Verbindlichkeiten. Z. werden verwendet um die relativen Zinsvorteile des Vertragspartners auszunutzen. Vom Marktvolumen her stehen Z. weit an der Spitze aller Swaps. - Vgl. auch Swap, Währungsswap und Zins- und Währungsswaps.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Zinsstrukturkurve
 
Zinstage
Weitere Begriffe : Körperschaftsteuerguthaben | Limitierter Auftrag | Mindestgebühren
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.