Zinseszins
compound interest. Zinsen, die für aufgelaufene Zinsen berechnet und erst nach Ablauf einer längeren Frist ausgezahlt werden. Der Z. wird, sofern er nicht abgehoben wird, dem Kapital hinzugefügt ("kapitalisiert") und zusammen mit dem Anfangskapital verzinst, so dass aus den kapitalisierten Zinsen wiederum Zinsen entstehen. Die Formeldarstellung zur Berechnung von Z. bei mehrjähriger Laufzeit und jährlicher Verzinsung lautet: mit Kt = Endkapital, K = Anfangskapital, p = Zinssatz p.a. und t = Anlagedauer in Jahren. - In Deutschland ist die Berechnung von Z. nach § 241 BGB verboten, wenn es sich um eine im voraus vereinbarte Vertragsklausel handelt. Allgemein ausgenommen hiervon sind Kreditinstitute (§ 248 II BGB), ausdrücklich Kontokorrentkredite nach §355 IHGB.
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